1. Vertragsabschluß

Bei erfolgter Buchungsbestätigung bietet der Kunde den Abschluss eines Mietvertrages für die von ihm beabsichtigte Zeit verbindlich an. Somit wird Ihnen die Ferienwohnung vorerst für eine Woche reserviert. Nach Buchung erhalten Sie von uns eine Rechnung über die Anzahlung von 35 % des Mietbetrages. Mit Einlangen des Anzahlungsbetrages, welcher binnen 8 Tagen nach Rechnungslegung zu erfolgen hat, ist ein gegenseitiger rechtskräftiger Mietvertrag über das Ferienhaus für die von Ihnen gebuchte Zeit zustande gekommen.

Bei Gruppen erklärt der Unterzeichnete mit seiner Buchung, dass er bevollmächtigt ist die Gruppe zu vertreten und somit für die Vertragsverpflichtungen aller Teilnehmer einsteht.

Der Vertrag kommt mit der Absendung der schriftlichen Buchungsbestätigung zustande. Er ist für den Vermieter aber erst nach Einlange der Anzahlung verbindlich.

2. Zahlungsbedingungen

8 Wochen vor Mietbeginn muss die Restzahlung auf dem Konto eingegangen sein. Bei Anmeldungen unter 8 Wochen vor Mietbeginn ist der Gesamtpreis sofort fällig. Die Kaution ist bei Übergabe des Ferienhauses fällig. Die angefallenen Nebenkosten inkl. der Endreinigungspauschale ist bei Rückgabe des Ferienhauses zur Zahlung fällig. Diese kann von der Kaution in Abzug gebracht werden.

4. An- und Abreise

Die Ferienwohnung steht Ihnen am Anreisetag ab 16 Uhr zur Verfügung. Sie werden von uns auf Wunsch an einem vereinbarten und markanten Treffpunkt abgeholt und zum Objekt gefahren. Sollte ein späterer Ankunftstermin des (der) Mieter gewünscht werden, muss dieser dem Vermieter bekannt gegeben werden. Am Abreisetag muss das Objekt zwischen 9 und 10 Uhr freigegeben werden. Vor der Abreise muss sich der Mieter zwecks Abnahme/Schlüsselrückgabe beim Vermieter melden.

5. Verursachte Schäden / Haftung

Der Mieter verpflichtet sich die Ferienwohnung pfleglich zu behandeln und Schäden tunlichst zu vermeiden. Verursachte Schäden sind unverzüglich dem Eigentümer zu melden. Der (Die) Mieter haftet für Schäden, die durch ihn (sie), deren Kinder, deren Gäste oder Haustiere verursacht wurden. Haustiere sind grundsätzlich erlaubt, jedoch müssen diese schriftlich mit dem Vermieter vereinbart werden. Es steht dem Vermieter frei, Haustiere aus bestimmten Gründen abzulehnen.

6. Rücktritt des Kunden

Tritt der Mieter nach Zustandekommen des Mietvertrages vom Vertrag zurück, entsteht eine Stornogebühr in der Höhe der geleisteten Anzahlung. Der Mieter hat das Recht einen Nachmieter zu organisieren, welcher in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt. Für den Mietpreis haften der ursprüngliche und der Ersatzmieter gesamtschuldnerisch. Tritt der Mieter erst bis zu :

  • 70 Tagen vor Mietbeginn zurück, entsteht eine Stornogebühr von 50% des Mietpreises,
  • bis zu 30 Tagen vor Mietbeginn : 80% des Mietpreises
  • bei weniger als 30 Tagen: 100% des Mietpreises

7. Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter kann vom Vertrag jederzeit zurücktreten, wenn eine grob fahrlässige Handlungsweise des (der) Mieter(s) oder ein unleidliches Verhalten gegenüber der ansässigen Personen oder des Vermieters, ebenso für den Fall eines zerstörerischen und unberechenbaren Verhaltens des (der) Mieter vorliegt. Wenn dem Vermieter das Einhalten der Leistung aufgrund höherer Gewalt (Kriegsausbruch, Streiks, Zerstörung der Liegenschaft durch Umweltkatastrophen oder Feuer, udgl) unmöglich wird, kann dieser ebenfalls vom Vertrag ohne Konsequenzen zurücktreten.

8. Haftungsbeschränkung

Wie immer auch geartete Haftungen, ausgenommen die Einhaltung der vertraglichen Pflichten werden vom Vermieter nicht übernommen. Eine Haftung beschränkt sich maximal auf die bereits geleisteten Zahlungen des Mieters.

9. Mängel

Bei vorhandene Mängeln ist dem Vermieter sofort Anzeige zu machen. Sollten Mängel auftreten, die eine Erfüllung der vertraglich eingegangenen Verpflichtungen unmöglich machen, hat der Vermieter das Recht eine Ersatzunterkunft anzubieten. Der Mieter darf eine solche Ersatzleistung nur aus wichtigen, objektiv erkennbarem Grund ablehnen. Mängelanzeigen nach Absolvierung der Mietzeit werden nicht anerkannt. Sollten Mängel oder Schäden am Objekt auftreten, deren Behebung zur Vermeidung weiterer Schäden unbedingt notwendig sind (z.B. Rohrbruch, etc.) hat der Mieter die Verpflichtung unverzüglich den Vermieter davon zu unterrichten. Der Vermieter ist verpflichtet, unverzüglich eine Reparatur der Schäden herbei zuführen, damit ein ordnungsgemäßes Bewohnen der Liegenschaft gewährleistet ist.

10. Allgemeines

Die Berichtigung von Irrtümern und von Druck- und Rechenfehlern bleibt dem Vermieter vorbehalten. Mündliche Abreden sind ungültig, sofern diese nicht schriftlich beigebracht wurden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Als Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten, die sich aus einem Vertrag heraus ergeben ist Bad Ischl ohne Streitwertgrenze vereinbart. Es findet Österreichisches Recht Anwendung.